Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Präambel

Die VS Sozialdienste Region Rostock gGmbH - Großküche Bossow ist im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Anbieter für Mittagessen. Mit Hilfe des bereitgestellten Internetportals wird die Bestellung, Ausgabe und Abrechnung, bargeldlos von Mittagessen durchgeführt. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen dienen der klaren Abgrenzung der Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und Kunden bzw. Nutzern (z.B. Eltern, Kinder) des hiesigen Angebotes.

 

§1 Vertragsnehmer

Vertragspartner sind die VS Sozialdienste Region Rostock gGmbH - Großküche Bossow, als Anbieter und die jeweils angemeldete Person bzw. im Falle der Minderjährigkeit der angemeldeten Person, der jeweilige Erziehungsberechtigte, fernerhin als Kunde bezeichnet. Nutzer im Sinne dieser AGB ist die jeweils angemeldete Person (Kunde).

 

§2 Nutzerkonto und Identifikation

Die Anmeldung erfolgt unter www.essen-bossow.de, im Online-Bestellsystem (Portal) und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Geschäftsverkehr. Der Kunde registriert sich selbst im Portal und trägt alle erforderlichen Angaben ein. Damit wird ein neues Kundenkonto erstellt und der Kunde wird darüber per E-Mail informiert.

 

§3 Kontoübersicht und Essensbestellung im Internet

Der Kunde/Nutzer kann über das Einloggen im Portal unter Angabe von Benutzername und Passwort folgende Aktionen durchführen: Speiseplan einsehen Essen bestellen bzw. abbestellen Rechnungen einsehen weitere Daten einsehen, die über ihn gespeichert sind. Die Essensbestellung erfolgt durch Anklicken eines Menüs im Speiseplan. Die Abbestellung erfolgt durch erneutes Anklicken im Speiseplan. Ein bestelltes Menü ist farblich hervorgehoben. Zur Bestellung ist keine weitere Speichern-Funktion oder Durchführung einer anderen Bestätigung notwendig. Die Bestellung erfolgt also mit einem Klick. Bestellzeiten sind im System erkennbar. Ausschlaggebend ist die Portal-Systemzeit. Wichtiger Hinweis: Stornierungen und Änderungen sind nach vorgenannter Frist / Uhrzeit nicht mehr möglich. Bestellte Essen werden definitiv abgebucht und nicht rückerstattet.

 

§4 Allergien/ Unverträglichkeiten

Bestehende Allergien und Unverträglichkeiten sind mit ärztlichem Attest nachzuweisen und in Schriftform an die VS Sozialdienste Region Rostock gGmbH - Großküche Bossow zu senden. Diese sollten mit der Erstbestellung vorliegen. Für Folgen uns nicht mitgeteilter Unverträglichkeiten übernimmt die VS Sozialdienste Region Rostock gGmbH - Großküche Bossow keine Haftung.

 

§5 Ermäßigungen

Ermäßigungsbescheide des Essengeldes sind der VS Sozialdienste Region Rostock gGmbH - Großküche Bossow im Original oder in Kopie komplett zur Verfügung zu stellen. Nicht vorgelegte bzw. ungültige Ermäßigungen werden nicht berücksichtigt. Verlängerungen von Ermäßigungen sind der VS Sozialdienste Region Rostock gGmbH - Großküche Bossow spätestens bis zu dem Tag, an welchem die Veränderung eintrifft, bekannt zu geben.

 

§6 Essensausgabe

In einigen Einrichtungen erfolgt die Ausgabe durch Mitarbeiter der Großküche Bossow der VS Sozialdienste Region Rostock gGmbH Bestelltes, jedoch nicht abgeholtes Essen ist vom Kunden/Nutzer voll zu bezahlen.

 

§7 Rechnung / Bezahlung

Die Abrechnung des Essengeldes erfolgt zu Beginn des Folgemonats durch Erstellung eines Rechnungsbeleges. Den Rechnungsbeleg finden Sie in Ihrem Onlinebereich. Hier können Sie den Rechnungsbeleg jederzeit einsehen oder bei Bedarf ausdrucken. Die Zahlung des Essengeldes erfolgt bargeldlos im Lastschrifteinzugsverfahren. Auf jeder Rechnung ist das Fälligkeitsdatum angegeben. Bei Lastschriften die nicht eingelöst werden konnten tritt der Zahlungsverzug sofort mit der Rücklastschrift auf unserem Konto ein. Bei falschen Kontoangaben oder eventuell auftretenden Rücklastschriften, sind die entstandenen Gebühren, in Höhe von 3,00€, vom Kunden zu tragen. Lastschriften werden nur einmal eingezogen. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden, so muss der Zahlungspflichtige die Rechnung selber anweisen. Nach 5 Tagen Zahlungsverzug wird die Rechnung angemahnt, nach weiteren 5 Tagen wird die 2. Mahnung erstellt und nach weiteren 5 Tagen die dritte und letzte Mahnung. Die Mahnkosten berechnen sich wie folgt: 1. Mahnung/ Zahlungserinnerung 2,50 € Mahnkosten 2. Mahnung 5,00 € Mahnkosten 3. Mahnung 7,50 € Mahnkosten Ab der 3. Mahnung wird die Forderung an ein Inkassounternehmen gegeben, mit allen damit verbundenen Kosten. Gerichtsstand ist Güstrow.

 

§8 Haftung und Sperrung

Das persönliche Passwort darf nur dem Kunden/Nutzer bekannt sein. Für eventuellen Schaden, der durch fahrlässigen Umgang mit dem Passwort entsteht, haftet ausschließlich der Kunde/Nutzer. Ab Zustellung der 2. Mahnung wird das Essenkonto bis zur vollständigen Bezahlung gesperrt und kein Essen mehr ausgegeben.

 

§9 Beendigung

Der Vertrag endet automatisch, sofern 6 Monate und länger keine Essensbestellungen durchgeführt wurden. Ihr Kundenkonto wird dann deaktiviert. Der Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung des Nutzers von der Einrichtung. Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Leistungserbringung durch den Anbieter.

 

§10 Sonstiges

Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen / Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der Parteien am nächsten kommt.